Wir legen großen Wert auf Transparenz und Vertrauen. Deshalb möchten wir, dass Du Dich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einfach vertraut machen kannst. Diese Bedingungen bilden die Basis für Deine Weiterentwicklung mit uns und stellen sicher, dass Deine Erfahrung so reibungslos und bereichernd wie möglich ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der OneCareer GmbH, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin, Deutschland (im Folgenden “OneCareer”).
Die Angebote von OneCareer sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch OneCareer oder durch die tatsächliche Durchführung der Leistung zustande.
Jeder kann am Lehrgang beim Bildungsträger teilnehmen, solange die Zugangsvoraussetzungen durch den Bildungsträger im Rahmen eines formlosen Feststellungsverfahrens festgestellt und bestätigt wurden. Wenn eine Förderung (z.B. gemäß SGB III) in Anspruch genommen wird, müssen auch die speziellen Zugangsvoraussetzungen des betreffenden Förderinstituts erfüllt werden.
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Wird eine Förderung (z.B. gemäß SGB III) in Anspruch genommen, muss ein entsprechender schriftlicher Weiterbildungsvertrag abgeschlossen werden. Mit Abschluss des Vertrags erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsträgers an.
Die Lehrgänge haben einen vertraglich festgelegten Zeitraum für die Leistungserbringung. Sie werden in Vollzeit, Teilzeit und berufsbegleitend angeboten. Die Vorlesungen für den Lehrgang finden ausschließlich an dem vertraglich vereinbarten Schulungsort des Bildungsträgers statt. Der Aufenthaltsort des Teilnehmers während der Selbstlernzeiten (wie z. B. für Prüfungsvorbereitung, Erledigung von Übungsaufgaben, Erstellung der Abschlussarbeit) kann vom Teilnehmer frei gewählt werden oder wird zwischen Teilnehmer und Förderinstitut oder zwischen Teilnehmer und Kostenträger der Maßnahme vereinbart.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Zeitraum für die Leistungserbringung und den Ausbildungsplan einzuhalten. Er verpflichtet sich auch, die mit dem jeweiligen Förderinstitut oder Kostenträger vereinbarten zusätzlichen Regelungen einzuhalten. Abweichungen sind nur in Sonderfällen und nach Absprache mit der zuständigen Stelle möglich.
Wenn die Sonderregelung den Bildungsträger betrifft (z. B. Verlängerung des Zeitraums für die Leistungserbringung), ist der Teilnehmer verpflichtet, einen schriftlichen Antrag zu stellen. Der Antrag kann dem Bildungsträger digital oder per Post zugesandt werden.
Die Zahlung erfolgt monatlich zum Ende des Monats zu gleichbleibenden Raten. Die Abrechnungsdauer entspricht dem Leistungszeitraum der einzelnen Kurse. OneCareer behält sich das Recht vor, die Preise der Kurse jederzeit zu ändern.
7.1 Folgende Kündigungsbedingungen gelten für die Teilnahme an den Lehrgängen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Fernbleiben des Teilnehmers von einem gebuchten Lehrgang gilt nicht als Kündigung. Die Dozenten oder Tutoren sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen.
Der Teilnehmer ist jederzeit verpflichtet, die vollen Lehrgangsgebühren zu bezahlen, solange keine schriftliche Kündigung vorliegt.
Im Falle einer Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet, wenn bereits Schulungsleistungen vom Bildungsträger erbracht wurden.
Wenn noch keine Schulungsleistungen vom Bildungsträger erbracht wurden, aber bereits ein Zugang zur Lernplattform für den Teilnehmer eingerichtet wurde, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Grundgebühr in Höhe von 65,– € zu zahlen.
7.2 Folgende Widerrufsbedingungen gelten für Teilnehmende
Wenn der Teilnehmer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, steht ihm das folgende Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.
Ein Widerrufsrecht für Teilnehmer als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB hat eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. In diesem Fall kann der Widerruf dieses Vertrags ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, ist es erforderlich, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z. B. per Post, Telefax oder E-Mail) den Bildungsträger über den Entschluss des Widerrufs zu informieren. Die Kontaktdaten des Bildungsträgers sind im Impressum der Website www.onecareer.de, in den Lehrgangsbeschreibungen oder im Weiterbildungsvertrag zu finden.
Bei Maßnahmen, die länger als drei Monate dauern, ist es erstmals zum Ende der drei Monate mit einer Frist von höchstens sechs Wochen möglich, den Vertrag zu kündigen. Nach Ablauf der drei Monate ist eine Kündigung aufgrund des Förderungsabbruchs mit sofortiger Wirkung möglich. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig berechnet.
Wenn die Maßnahme weniger als drei Monate dauert, ist der Vertrag bei einer Arbeitsaufnahme oder eines vom Teilnehmer unverschuldeten Abbruchs der Förderung mit sofortiger Wirkung kündbar. Die Lehrgangsgebühren werden anteilig berechnet.
Der Teilnehmer bestätigt, dass er die technischen Voraussetzungen (wenn erforderlich) für die Teilnahme an den Lehrgängen kennt. Der Teilnehmer ist für die von ihm verwendete Hardware und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Ein Ausfall der von ihm genutzten Hardware und Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühr und stellt keinen Grund für eine Sonderkündigung dar.
Der Bildungsträger haftet nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation (z. B. für die Übermittlung von Übungsaufgaben oder Abschlussarbeiten, für Anmeldungen zu Prüfungen per E-Mail), die über Kommunikationsnetze von Dritten geführt wird.
Der Bildungsträger haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf der Seite des Nutzers entstehen.
Der Bildungsträger führt den jeweiligen Lehrgang im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Weiterbildungsangebots durch. Der Bildungsträger ist berechtigt, das Leistungsangebot zu ändern, wenn und soweit die Erfüllung des Zwecks dieses Vertrags nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Teilnehmer wird über entsprechende Änderungen vom Bildungsträger benachrichtigt. Das Ausbildungsziel darf jedoch dadurch nicht verändert werden.
Der Wechsel einer Lehrkraft oder eines Tutors ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. Der Bildungsträger behält sich vor, wegen plötzlicher Erkrankung des Dozenten oder des Tutors sowie bei anderen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Bildungsträger nicht zu verantworten sind, die im Ausbildungsplan angekündigten Lehrgangstermine abzusagen oder terminlich neu festzulegen.
10.1 Prüfungen
Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist in Absprache mit der Lehrgangsbetreuung erforderlich. Sobald die Prüfung gestartet wird, gilt sie als begonnen und es wird auch eine Bewertung der Prüfungsleistung vorgenommen.
10.2 Abschlussarbeit
Bevor eine Abschlussarbeit abgegeben werden kann, muss das Thema von dem Tutor genehmigt werden. Der Antrag auf Genehmigung erfolgt in Form eines Briefings. Der Tutor wird per E-Mail über die Genehmigung informieren. Es ist erforderlich, dass sachliche und formale Vorgaben eingehalten werden.
Sowohl das erfolgreiche Absolvieren der Prüfungen als auch die Abgabe der Abschlussarbeit müssen innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums erfolgen.
10.3 Zeugnis
Das E-Zertifikat wird dem Teilnehmer in digitaler Form zugesendet.
Der Bildungsträger ist berechtigt, die bereitgestellten digitalen Inhalte mit einer Codierung zu versehen, um eine unerlaubte Nutzung zu verhindern. Der Teilnehmer darf diese Codierung nicht entfernen. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen kann den Ausschluss des Teilnehmers aus dem Lehrgang zur Folge haben.
Sollten die vom Bildungsträger bereitgestellten Informationen unzutreffend oder nicht mehr aktuell sein, wird der Anbieter dem Teilnehmer fehlerfreie und aktualisierte Informationen zur Verfügung stellen. Falls die Ersatzlieferung fehlschlägt, hat der Teilnehmer das Recht auf Rücktritt oder Herabsetzung der gezahlten Vergütung.
Der Bildungsträger haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Bildungsträger haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht höchstens in dem Umfang, der typischerweise vorhersehbar ist.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
OneCareer, sowie seinen eventuell beauftragten Subunternehmern, ist es gestattet, das Projekt während der kompletten Projektphase und darüber hinaus für Promotion zu nutzen und auf eigene Kosten Medienmaterial zu erstellen, so wie dieses werbemäßig verwenden zu dürfen.
Des Weiteren ist es OneCareer, sowie seinen etwaigen beauftragten Subunternehmern gestattet, das Projekt als Referenz auf deren firmeneigenen Webseite aufzulisten. Dabei werden folgende Daten bzw. Informationen vom Auftraggeber zum Projekt angegeben: Firmen/Projektname, Projektdatum bzw. -dauer, Projektart, Adresse der Webseite, Bilder/ Screenshots des Projektes.
Eine Auftragserteilung /-bestätigung kann nur in schriftlicher Form per E-Mail oder Post erfolgen.
Alle Angebote von OneCareer sind freibleibend und unverbindlich. OneCareer behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zurückzuziehen. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch OneCareer oder durch die tatsächliche Durchführung der Leistung zustande. Sollten individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen werden, sind diese in der schriftlichen Angebots- oder Auftragsbestätigung von OneCareer festzuhalten. Diese individuellen Vereinbarungen gehen den AGB vor.
Zusätzliche oder weitergehende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein. Sollten in Verträgen zwischen Teilnehmer und Bildungsträger schriftliche Vereinbarungen abweichend von den hier genannten Bedingungen getroffen werden, haben diese Vorrang.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Angebot unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Angebotes im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich das Angebot als lückenhaft erweist.