Jetzt bis zu 75% Ihrer Lohnkosten erstattet bekommen & Mitarbeiter kostenlos weiterbilden

Mit minimalem Aufwand von den 700 Millionen Euro an Fördermitteln des Bundes profitieren und gleichzeitig Ihre Mitarbeiter kostenfrei weiterbilden? Ja, das geht mit dem Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung!

Ideal zur Überbrückung von Auftragsschwankungen
Digitale Zukunft Ihres Unternehmens sichern
Liquidität steigern & Lohnkosten sparen durch stattliche Förderungen
Steigerung der Leistungsfähigkeit Ihrer Beschäftigten
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Erkennen Sie sich in diesen Herausforderungen wieder?

Auftragslage instabil

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Mitarbeiter auch bei Auftragsschwankungen optimal ausgelastet sind?

Digitalisierung hinkt hinterher

Wie finde ich die Zeit und das Budget für die digitale Weiterbildung meiner Mitarbeiter?

Lohnkosten drücken auf die Marge

Wie kann ich meine Liquidität verbessern und gleichzeitig in die Zukunft investieren?

Mitarbeiter sind nicht immer up to date

Wie kann ich das Potenzial meiner Mitarbeiter voll ausschöpfen?

Das Qualifizierungschancengesetz kann helfen!

What's in it for me?
Jetzt Förderpotential berechnen.

Mit unserem interaktiven Förderrechner können Sie ganz einfach ausrechnen, wie hoch die eingesparten Mitarbeiterkosten durch die Förderung sind.

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Passierschein A 38: Aufwendige Antragsstellung und Behördendschungel

Die Antragsstellung für Fördermittel ist komplex und zeitaufwendig. Fehlendes Wissen über Förderrichtlinien führt oft zu Fehlern.

Komplexe Antragsverfahren und undurchdringlicher Behördendschungel
Hoher zeitlicher Aufwand für die Antragsstellung
Fehlende fachspezifische Kenntnisse der Förderrichtlinien
Unsicherheit über eigene Förderfähigkeit und die Erfolgsaussichten
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Das lösen wir für Sie!

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger verfügen wir über umfassende Erfahrung auf diesem Gebiet und exzellente Behördenkontakte!

So konnten wir bereits zahlreiche Unternehmen Ihrer Branche bei der erfolgreichen Beantragung der besten Fördermittel unterstützen! Und zeitgleich sorgen Sie für die optimale Qualifizierung ihrer Mitarbeiter!

In 3 einfachen Schritten zur Förderung

Jeder Betrieb ist einzigartig. Deshalb bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Förderplan.

1

Kostenlose Erstberatung

in nur 10 Minuten klären wir Ihre Förderfähigkeit

2

Individuelle Antragstellung

Vollständige Übernahme der Antragstellung

3

Fördermittel sichern

Sie erhalten die Lohnkostenerstattung und Ihre Beschäftigten werden kostenlos weitergebildet

Genug der Bürokratie! - Mehr Zeit für Ihr Business.

Häufig gestellte
Fragen

Vielleicht finden Sie hier schon direkt eine Antwort auf Ihre Frage.

Wenn nicht, klären wir gerne alle Fragen direkt im kostenlosen Beratungsgespräch!

Welche Weiterbildungen werden durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert?

Alle OneCareer Weiterbildungen sind zertifiziert und werden von der Agentur für Arbeit als Qualifizierungsmaßnahme anerkannt. Unsere AZAV-zertifizierten Kurse und Module decken ein breites Spektrum an Themen ab und ermöglichen es, sich gezielt weiterzuqualifizieren. Staatliche Förderprogramme machen diese Weiterbildungen für viele Unternehmen erschwinglich. Neben der Übernahme der Kursgebühren können auch Zuschüsse zum Gehalt beantragt werden. Die genauen Förderbedingungen richten sich nach der Unternehmensgröße und den individuellen Umständen. Unsere Beratung klärt alle Fragen direkt und verständlich.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz?

Durch staatliche Förderprogramme können Arbeitnehmer:innen ihre beruflichen Kenntnisse erweitern und sich auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten. Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

z.B.:

  • Zeitlicher Abstand: Zwischen der letzten Berufsausbildung und der Weiterbildung sollte ein gewisser Zeitraum liegen.
  • Keine Doppelförderung: Eine parallele Förderung durch andere Programme ist in der Regel nicht möglich.
  • Zulassung: Die Weiterbildung muss von einer zertifizierten Einrichtung angeboten werden.
  • Beschäftigungsverhältnis: Es ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erforderlich.
Lässt sich die geförderte Weiterbildung auch berufsbegleitend durchführen?

Ja, eine durch das Qualifizierungschancengesetz geförderte Weiterbildung kann in der Regel auch berufsbegleitend durchgeführt werden.

Wie lange dauert der gesamte Antragsprozess durchschnittlich?

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes kann stark variieren und ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Warum ist es wichtig, Beschäftigte zu schulen?

Die kontinuierliche Weiterbildung von Mitarbeitern ist heutzutage nicht mehr nur wünschenswert, sondern eine absolute Notwendigkeit. Unternehmen, die in die Qualifizierung ihrer Belegschaft investieren, sichern sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

  • Innovation und Wettbewerbsfähigkeit: Schulungen fördern die Entwicklung neuer Ideen und Lösungsansätze.
  • Zufriedenheit und Motivation: Wenn Ihre Beschäftigten das Gefühl haben, sich weiterzuentwickeln und gefördert zu werden, steigt ihre Zufriedenheit und Motivation erheblich.
  • Bindung von Fachkräften: Durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen können Unternehmen ihre qualifizierten Beschäftigten langfristig an sich binden.
  • Qualitätsverbesserung: Schulungen tragen dazu bei, die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu steigern.
  • Flexibilität: Gut ausgebildete Beschäftigte sind flexibler einsetzbar und können sich leichter an neue Aufgabenbereiche anpassen.
  • Image: Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren, genießen einen positiven Ruf.
  • Für wen gilt diese Form der Weiterbildungsförderung?
  • Offen für alle: Die Förderung richtet sich an alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer beruflichen Erfahrung, ihrem Alter oder der Größe des Unternehmens, in dem sie tätig sind.
  • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten: Ob Sie sich beruflich neu orientieren möchten oder Ihre bestehenden Kenntnisse vertiefen wollen – die Fördermöglichkeiten sind vielfältig.
  • Erweiterter Förderkreis: Seit dem 01.04.2024 steht die Förderung allen Beschäftigten offen, ohne dass spezifische Voraussetzungen wie eine Betroffenheit durch den Strukturwandel oder die Tätigkeit in einem Fachkräftemangelberuf erfüllt sein müssen.
  • Unsere Erfolgsquote spricht für sich: 8 von 10 Anträgen werden direkt bewilligt!